Teilnahmebedingungen

Allgemeine Infos zum Event: www.energymusictour.de

 

Teilnahmebedingungen: „Gewinne ENERGY MUSIC TOUR 2019 Tickets“

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Gewinne ENERGY MUSIC TOUR 2019 Tickets“ der EventJockeys GbR. EventJockeys veranstaltet das Gewinnspiel und führt es ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Dabei steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook und wird auch in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook.

 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 14 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY Berlin sowie der mit ENERGY Berlin verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige.

 

3. Spielregeln

Das Spiel beginnt am 07.08.2019 und endet am 11.08.2019 um 12 Uhr. Um beim Gewinnspiel dabei zu sein, muss der Teilnehmer folgendes mit dem Post, der auf das Gewinnspiel hinweist, machen: Liken, sowie kommentieren, mit wem er dabei sein möchte. Dadurch hat sich der Teilnehmer für die Verlosung qualifiziert. Die Gewinner werden ab dem 11.08.2019 (nach 12 Uhr) persönlich im sozialen Netzwerk angeschrieben und gebeten eine Email-Adresse zu nennen, sodass anschließend eine Zustellung der Ticket-Codes sowie eine Info der Ticket-Freischaltung per Email erfolgen kann.

 

4. Teilnahmeausschluss

EventJockeys ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Angabe von falschen Daten in Zusammenhang mit der Bewerbung für das Gewinnspiel. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist EventJockeys berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw. Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  

5. Gewinnauszahlung

Die Tickets werden in Form von Ticketcodes per E-Mail versendet und müssen online im Ticket-System aktiviert werden. Eine Anleitung zur Einlösung ist in der Gewinner-E-Mail enthalten. Minderjährige Gewinner unter 16 Jahren müssen zusätzlich in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten/in sein um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Bei den Gewinnen handelt es sich ausschließlich um Sachpreise. Umtausch oder Barauszahlung sind ausgeschlossen. Ein Verkauf der gewonnenen Tickets und/oder der zugeteilten Gewinn-Codes (s.o.) ist unzulässig. Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung/Übergabe nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4. Ein Verkauf der gewonnenen Tickets bzw. der Akkreditierungscodes ist unzulässig.

 

6. Schriftform/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

 

7.Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Berlin, im August 2019